Die anspruchsberechtigten dritten aus tötung einer person nach dem deutschen reichshaftpflichtgesetze, der schweizerischen haftpflicht-gesetzgebung und dem schweizerischen obligationenrechte | lit.salon
Die anspruchsberechtigten dritten aus tötung einer person nach dem deutschen reichshaftpflichtgesetze, der schweizerischen haftpflicht-gesetzgebung und dem schweizerischen obligationenrechte