Die Staatsverträge und Vereinbarungen des Deutschen Reichs und des Grossherzogtums Baden mit ausländischen Staaten zum Zwecke der Rechtshilfe in gerichtlichen Angelegenheiten mit den einschlägigen Vollzugsverordnungen des Reichskanzleramtes etc. (Konsularverträge ausgeschlossen) mit erläuternden noten | lit.salon