Die Verfallklausel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte vom 16.V.1917 unter Heranziehung des römischen und gemeinen Rechts | lit.salon
Die Verfallklausel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte vom 16.V.1917 unter Heranziehung des römischen und gemeinen Rechts