Patent, dass alle ausländische Künstlers, Ouvriers, Fabriqvanten und Manufacturiers, welche in Sr. Königl. Majestät von Preussen schlesischen Landen niederlassen, Zehn-jährige Freyheit von bürgerlichen Oneribus, freyes Bürger- und Meister-Recht, wie auch drey-jährige Accis-Freyheit, die in den Neiss- und Briegischen Vorstädten anbauende aber noch über dieses 10 pro Cento Bau-Freyheits-Gelder zu geniessen haben, ihnen auch die Bau-Stellen frey angewiesen werden sollen | lit.salon